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Vererben: Selbstbestimmte Nachlassplanung

Das Grundgesetz garantiert Ihnen die Freiheit, selbst über Ihren Nachlass zu bestimmen (Testierfreiheit). Sie sind nicht an die gesetzliche Erbfolge gebunden, sondern können individuell festlegen, wer Ihr Vermögen erhalten soll – sei es durch die Einsetzung nicht verwandter Personen, die Anpassung von Erbteilen oder die Anordnung von Vermächtnissen und Testamentsvollstreckungen.

Sicherstellung Ihres letzten Willens

Damit Ihre Verfügung im Todesfall zuverlässig gefunden und im Nachlassverfahren berücksichtigt wird, ist die Registrierung entscheidend. Seit 2012 werden alle erbfolgerelevanten Urkunden im Zentralen Testamentsregister (ZTR) der Bundesnotarkammer erfasst (für Zeiträume davor erfolgte dies durch die Standesämter). Dies ist der verfahrensrechtliche Garant dafür, dass Ihr dokumentierter Wille rechtswirksam umgesetzt wird.

Verfügungen von Todes wegen: Testament oder Erbvertrag?

Die Gestaltung einer Nachfolge ist komplex. Neben dem reinen Erbrecht müssen Aspekte wie Pflichtteilsansprüche, Vorsorgevollmachten und steuerliche Implikationen berücksichtigt werden.

  • Testament: Ein Testament kann als Einzeltestament oder – bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern – als gemeinschaftliches Testament errichtet werden. Obwohl handschriftliche Testamente rechtlich möglich sind, ist die notarielle Beratung und Beurkundung dringend zu empfehlen. Eigenhändige Verfügungen enthalten häufig Unklarheiten oder Fehler, die im Erbfall zu Streitigkeiten führen können.
  • Erbvertrag: Diese in Vertragsform errichtete Verfügung erfordert mindestens zwei Partner und ist beurkundungsbedürftig. Im Gegensatz zum gemeinschaftlichen Testament können auch nicht verheiratete Personen einen Erbvertrag schließen.
  • Bindungswirkung: Die Verfügungen sind grundsätzlich bindend und können meist nur einvernehmlich geändert werden. Dies dient der Absicherung der Vertragspartner. Sollte keine Bindung gewollt sein, lässt sich dies vertraglich anpassen. Der Erbvertrag ist somit ein hochflexibles Instrument zur exakten Umsetzung Ihrer Wünsche.

Gestaltungsinstrumente für eine präzise Nachfolge

Wir Notare kombinieren verschiedene Gestaltungselemente, um sicherzustellen, dass Ihr letzter Wille rechtssicher und optimal umgesetzt wird:

  • Vermächtnis: Möchten Sie bestimmten Personen nicht das Erbe übertragen, sondern ihnen lediglich einzelne Gegenstände aus dem Nachlass zukommen lassen, können Sie dies per Vermächtnis anordnen. Der Bedachte erhält den Anspruch auf den Gegenstand, den der Erbe herausgeben muss.
  • Testamentsvollstreckung: Sie können einen Testamentsvollstrecker einsetzen, der den Nachlass in Besitz nimmt, Verfügungen umsetzt oder bei Erbengemeinschaften die Auseinandersetzung regelt. Dies empfiehlt sich besonders bei größeren Vermögen oder wenn Erben aufgrund von Minderjährigkeit, Unerfahrenheit oder medizinischen Gründen Unterstützung bei der Verwaltung benötigen.
  • Bestimmung eines Vormunds: Eltern haben die Möglichkeit, per Verfügung von Todes wegen einen Vormund für ihre Kinder zu benennen.

Wichtiger Hinweis: Es ist dringend davon abzuraten, die Nachfolge ohne fachkundige Beratung – etwa durch ein rein eigenhändiges Testament – zu regeln. Nur durch eine professionelle Abstimmung mit bestehenden gesellschaftsvertraglichen Regelungen und anderen Vorsorgeinstrumenten lassen sich existenzbedrohende Risiken vermeiden.