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Schenken und vorweggenommene Erbfolge: Vermögensübertragung zu Lebzeiten

Häufig besteht der Wunsch, Vermögen bereits zu Lebzeiten an die nächste Generation weiterzugeben. Dies betrifft insbesondere die Unternehmensnachfolge sowie die Überlassung von Grundeigentum an Ehegatten oder Kinder. Wenn eine solche Schenkung mit Blick auf die künftige Erbfolge erfolgt, spricht man von vorweggenommener Erbfolge.

Voraussetzungen und rechtliche Rahmenbedingungen

Die Übertragung von Grundbesitz, Erb- oder Geschäftsanteilen sowie Erb- und Pflichtteilsverzichte sind rechtlich komplex und erfordern zwingend eine notarielle Beurkundung.

Neben der rechtlichen Komplexität ist eine Grundvoraussetzung für jedes Übergabemodell ein stabiles Vertrauensverhältnis zwischen Übergeber und Übernehmer. Eine Vermögensübertragung ist nur dann sinnvoll, wenn beide Seiten „reif“ für diesen Schritt sind.

Abwägung: Lebzeitige Übertragung vs. Letztwillige Verfügung

Die Entscheidung für eine lebzeitige Zuwendung oder eine Verfügung von Todes wegen (Testament/Erbvertrag) sollte wohlüberlegt sein:

  • Risiko der lebzeitigen Übertragung: Der Übertragende gibt das Eigentum auf. Eine Rückforderung ist gesetzlich nur eingeschränkt möglich.
  • Lösung: Im Übertragungsvertrag können unter bestimmten Voraussetzungen Rückforderungsrechte vereinbart werden, um den Übergeber abzusichern.

Vorteile der lebzeitigen Übertragung

Eine Übertragung zu Lebzeiten bietet diverse strategische Möglichkeiten:

  • Unterstützung der Nachkommen: Frühzeitige Hilfe bei der Gründung eines Hausstandes oder einer beruflichen Existenz.
  • Versorgungssicherheit: Vertragliche Absicherung des Übergebers für die Zukunft (z. B. durch Wohnrechte oder Pflegeverpflichtungen).
  • Steuerliche Optimierung: Mehrfache Ausnutzung von schenkungs- bzw. erbschaftsteuerlichen Freibeträgen durch zeitliche Verteilung der Übertragungen.
  • Pflichtteilsmanagement: Unter bestimmten Voraussetzungen können Pflichtteilsansprüche des Erwerbers oder Dritter beschränkt werden.

Individuelle Vertragsgestaltung

Die Beweggründe für eine Grundstückszuwendung sind vielfältig, und dementsprechend flexibel sind die vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten. Je nach Zielsetzung können im Vertrag beispielsweise Abstandszahlungen, Wohnrechte, Pflegeverpflichtungen oder sonstige individuelle Vereinbarungen getroffen werden.

Hierbei unterstützen wir Sie als Notare, um Ihren Wünschen gerecht zu werden, die rechtliche Sicherheit zu gewährleisten und die steuerlichen Auswirkungen im Einzelfall zu prüfen. Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen einen Vertrag, der exakt auf Ihre Bedürfnisse und Ihre familiäre Situation zugeschnitten ist.