Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung: Handlungsfähigkeit im Ernstfall bewahren
Ein Unfall, eine plötzliche Krankheit oder altersbedingte gesundheitliche Einschränkungen können dazu führen, dass Sie Ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass Ehegatten, Lebenspartner oder nahe Verwandte in einer solchen Situation automatisch für Sie entscheiden oder handeln dürfen. Dies ist rechtlich nicht der Fall.
Um zu verhindern, dass fremde Personen – etwa ein gerichtlich bestellter Betreuer – über Ihr Schicksal oder Ihr Vermögen entscheiden, ist eine frühzeitige private Vorsorge dringend ratsam.
Ihr Schutz durch notarielle Vorsorge
Wir Notare unterstützen Sie dabei, für solche Ausnahmesituationen rechtlich fundierte und auf Ihren persönlichen Einzelfall abgestimmte Regelungen zu treffen. Durch eine notarielle Beurkundung stellen Sie sicher, dass Ihre Vollmachten und Anordnungen im Notfall zweifelsfrei anerkannt werden und Geltung erlangen.
Zur rechtlichen Absicherung stehen Ihnen insbesondere folgende Instrumente zur Verfügung:
- Generalvollmacht: Umfassende Vertretungsmacht für alle rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten.
- Vorsorgevollmacht: Spezielle Ermächtigung einer Vertrauensperson für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind.
- Betreuungsverfügung: Vorabfestlegung, wer im Falle einer notwendigen gesetzlichen Betreuung durch das Gericht als Betreuer eingesetzt werden soll.
- Patientenverfügung: Festlegung, welche medizinischen Behandlungen oder lebenserhaltenden Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen.
Sicherheit durch Registrierung: Das Zentrale Vorsorgeregister
Damit Ihre Vorsorgeurkunden im Ernstfall auch sicher gefunden und beachtet werden, registrieren wir diese im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer.
Dies ist ein wesentlicher Sicherheitsbaustein:
- Hohe Reichweite: Das Register wird monatlich über 20.000 Mal von Betreuungsgerichten in ganz Deutschland abgefragt.
- Große Akzeptanz: Mit bereits über 1,1 Millionen registrierten Urkunden ist das ZVR das Standardinstrument zur schnellen Ermittlung Ihrer Vorsorgeregelungen.
Weiterführende Informationen der Bundesnotarkammer
Für eine vertiefende Vorbereitung können Sie auf die Informationsmaterialien der Bundesnotarkammer zurückgreifen:
