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Streitvermeidung, Schlichtung & Mediation: Der Notar als neutraler Vermittler

Ob Scheidungsvereinbarungen, Erbauseinandersetzungen oder sachrechtliche Klärungen: Die Einschaltung eines Notars hilft effektiv dabei, Streitigkeiten gar nicht erst entstehen zu lassen oder bereits bestehende Konflikte nachhaltig beizulegen.

Vorsorgende Rechtspflege und unparteiische Beratung

Als Träger eines öffentlichen Amtes sind Notarinnen und Notare in der gesamten Breite der vorsorgenden Rechtspflege tätig. Unsere zentrale Aufgabe ist es, durch beratende und betreuende Funktionen Konflikte im Vorfeld zu vermeiden.

Ein wesentlicher Unterschied zum Rechtsanwalt, der die Interessen einer Partei vertritt, ist unsere Unabhängigkeit und Unparteilichkeit:

  • Wir sind den Interessen aller Beteiligten gleichermaßen verpflichtet.
  • Durch unsere gesetzlichen Aufklärungs-, Prüfungs- und Belehrungspflichten stellen wir sicher, dass ein gerechter Interessensausgleich stattfindet.
  • Die notarielle Urkunde ist klar und unzweifelhaft formuliert. Als öffentliche Urkunde erbringt sie Beweiskraft und dient als Vollstreckungstitel, wodurch der Gang zum Gericht oft unnötig wird.

Wenn eine Einigung erforderlich ist

Sollte es trotz aller Vorsorge zu Unstimmigkeiten kommen, bieten wir unsere Dienste als Schlichter oder – sofern gewünscht und zulässig – als Schiedsrichter an.

Die vier entscheidenden Vorteile der notariellen Schlichtung:

  1. Ergebnisoffenheit: Die Beteiligten bestimmen das Ergebnis selbst; es gibt keine Gewinner oder Verlierer, sondern gemeinsam erarbeitete Lösungen.
  2. Zeitgewinn: Die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens unterbricht die Verjährung.
  3. Rechtssicherheit: Die Schlichtungsvereinbarung ist sofort vollstreckbar – genau wie ein gerichtliches Urteil.
  4. Effizienz: Einigungen vor dem Notar sind in der Regel schneller, unbürokratischer und kostengünstiger als ein langwieriger Gerichtsprozess.

Rechtlicher Rahmen und Güteordnung

In einigen Bundesländern (z. B. Bayern und Nordrhein-Westfalen) kann es gesetzlich vorgeschrieben sein, bei bestimmten Streitigkeiten zunächst einen Einigungsversuch bei einem Notar oder einer Gütestelle zu unternehmen, bevor eine Klage beim Amtsgericht erhoben werden kann.

Doch auch in allen anderen Fällen steht Ihnen der Weg der Mediation jederzeit offen. Der Notar unterstützt Sie unparteiisch dabei, eine tragfähige Lösung zu finden. Diese wird rechtlich eindeutig formuliert und deren praktischer Vollzug sichergestellt. Um einheitliche Qualitätsstandards zu gewährleisten, hat die Bundesnotarkammer für diese Verfahren eine verbindliche Güteordnung beschlossen, die Notaren und Parteien als verlässlicher Leitfaden dient.