Der Notar als Partner für Ihr Unternehmen
Unternehmer stehen täglich vor der Herausforderung, wirtschaftliche Ziele mit rechtlichen Rahmenbedingungen in Einklang zu bringen. Um folgenreiche Fehler bei der Gründung, der laufenden Führung oder der Nachfolgeplanung zu vermeiden, ist kompetenter Rechtsrat unerlässlich. Notarinnen und Notare stehen Ihnen hierbei als erfahrene und verlässliche Berater zur Seite.
1. Gründung: Rechtsform und Firmenname
Bei der Unternehmensgründung ist die Wahl des rechtlichen Fundaments entscheidend.
- Die optimale Rechtsform: Die Entscheidung muss sorgfältig abgewogen werden, wobei Aspekte des Gesellschafts-, Handelsbilanz- und Steuerrechts sowie die Haftungsfrage im Mittelpunkt stehen.
- Die Wahl der Firma: Der Firmenname muss geeignet sein, das Unternehmen eindeutig zu kennzeichnen, und sich klar von anderen Firmen abgrenzen. Er kann auch ein Phantasiename sein (z. B. "Paradiso GmbH" für ein Sonnenstudio). Wichtig ist, dass die Rechtsform durch einen entsprechenden Zusatz (z. B. "GmbH", "KG") für den Geschäftsverkehr erkennbar ist. Ihr Notar unterstützt Sie dabei, zulässige Firmennamen zu wählen und Zweifelsfragen zu klären.
2. Laufende Verwaltung: Eintragungen im Handelsregister
Änderungen in den für den Geschäftsverkehr wichtigen Verhältnissen müssen im Handelsregister vermerkt werden. Dazu gehören insbesondere:
- Wechsel in der Geschäftsführung oder Erteilung/Widerruf von Prokura.
- Änderungen der Firma oder des Unternehmenssitzes.
- Errichtung von Zweigniederlassungen.
- Wechsel der Gesellschafter (bei OHG und KG).
- Änderungen des Gesellschaftsvertrages (bei Kapitalgesellschaften).
Der Notar übernimmt hierbei die Formulierung der Anmeldung, sorgt für die notarielle Beglaubigung, berät zu allen Details und überwacht die korrekte Eintragung beim Registergericht. Die Kosten für diese notariellen Leistungen sind dabei moderat.
3. Umorganisation und Unternehmensverkauf
In einem dynamischen wirtschaftlichen Umfeld werden Umstrukturierungen – wie Rechtsformwechsel, Zusammenschlüsse, Verschmelzungen, Betriebsaufspaltungen oder der Verkauf von Unternehmensanteilen – immer häufiger, auch bei kleinen und mittleren Betrieben. Da es sich hierbei um rechtlich komplexe Vorgänge handelt, ist eine notarielle Beratung und Begleitung in vielen Fällen gesetzlich vorgesehen.
4. Unternehmensnachfolge: Weitsicht ist entscheidend
Eine fehlende Nachfolgeregelung kann schnell in eine existenzbedrohende Krise führen und Arbeitsplätze gefährden.
- Strategische Planung: Ziel ist die Sicherung des Betriebs sowie die finanzielle Absicherung des ausscheidenden Seniorchefs und seiner Angehörigen. Es ist ratsam, Nachfolger für Inhaberschaft und Geschäftsführung frühzeitig zu wählen und noch während der aktiven Phase des Seniorchefs in das Unternehmen einzubinden.
- Vorsorge für den Ernstfall: Neben der geplanten Nachfolge muss zwingend der Fall des plötzlichen Versterbens bedacht werden. Ein unterlassenes Testament kann das Ende eines florierenden Unternehmens bedeuten.
- Kein "Do-it-yourself": Es ist dringend davon abzuraten, die Nachfolge ohne fachkundigen Rat, beispielsweise durch ein bloßes eigenhändiges Testament, zu regeln. Eine zwingende Voraussetzung ist die Abstimmung mit bestehenden gesellschaftsvertraglichen Regelungen.
Ihr Notar berät Sie bei der Erarbeitung einer ausgewogenen testamentarischen oder vertraglichen Regelung, um die Kontinuität und Stabilität Ihres Lebenswerkes langfristig zu sichern.
